Artikel 8 - Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (2. ERErluÄndV k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 8 ändert mWv. 14. Juli 2007 KonVEIV EIV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1653), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 8. Februar 2007 (BAnz. S. 1565), und die Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung vom 20. Mai 1999 (BGBl. I S. 1072), geändert durch Artikel 494 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Juli 2007.



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