§ 14 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 14 BörsG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Artikel 5 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Börsengesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 14 wie folgt gefasst: „§ 14 (weggefallen)". 2. § 2 wird ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 14 wie folgt gefasst: „§ 14 (weggefallen)". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach ... durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 Satz 2 bis 4" ersetzt. 7. § 14 wird aufgehoben. 8. § 19 Absatz 2 Satz 2 wird ...
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