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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (BMeldDÜV1u2ÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 20. Juli 2007 1. BMeldDÜV § 2, mWv. 1. November 2007 § 3, § 4

Die Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1689), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.

b)
Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben.

c)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Bei Datenübertragungen nach Absatz 1 sind die Satzbeschreibung OSCI-XMeld (Absatz 4 Satz 1) und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport (Absatz 4 Satz 2) in der im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung zu Grunde zu legen. Betreiben mehrere Länder gemeinsam eine Vermittlungsstelle, kann bei Datenübertragungen zwischen Meldebehörden dieser Länder ein vom OSCI-Transport abweichendes Übermittlungsprotokoll eingesetzt werden."

d)
In Absatz 4 werden die Wörter „im Bundesanzeiger sowie" gestrichen.

e)
Absatz 5 wird aufgehoben.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 9 wird die Angabe „1004" durch die Angabe „1005" ersetzt.

b)
In Nummer 11 wird die Angabe „1201 bis 1231" durch die Angabe „1201 bis 1206, 1208 bis 1231" ersetzt.

3.
In § 4 Abs. 3 Nr. 5 wird die Angabe „1201 bis 1212" durch die Angabe „1201 bis 1206, 1208 bis 1212" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BMeldDÜV1u2ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMeldDÜV1u2ÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 BMeldDÜV1u2ÄndV
...  1 Nr. 1 sowie Artikel 2 Nr. 4a, 5, 7 und 14 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. ... Kraft. Artikel 2 Nr. 1, 2, 10, 11, 13 und 15 bis 17 treten am 1. September 2007 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 und 3 und Artikel 2 Nr. 3, 4b, 6, 8, 9 und 12 treten am 1. November 2007 in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386
Artikel 3 EVPassV Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1689), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Juli 2007 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, wird die Nummer 5 ...