Die Anlage I (
Bundesbesoldungsordnungen A und B) des
Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), das zuletzt durch Artikel
4 des Gesetzes vom
12. Juni 2007 (BGBl. I S. 1037) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Besoldungsgruppe A 15 werden
- a)
- nach der Amtsbezeichnung Gesandter" die Amtsbezeichnung Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit" und der Fußnotenhinweis 4)" eingefügt und
- b)
- die Amtsbezeichnung Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit" und der Fußnotenhinweis 4)" gestrichen.
- 2.
- In der Besoldungsgruppe A 16 werden
- a)
- nach der Amtsbezeichnung Gesandter" die Amtsbezeichnung Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit" und der Fußnotenhinweis 5)" eingefügt und
- b)
- die Amtsbezeichnung Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit" und der Fußnotenhinweis 5)" gestrichen.
- 3.
- In der Besoldungsgruppe B 3 werden
- a)
- nach der Amtsbezeichnung Bundesbankdirektor" die Amtsbezeichnung Direktor bei der Bundesagentur für Arbeit" und der Zusatz - als Leiter der Familienkasse -" eingefügt und
- b)
- die Amtsbezeichnung Direktor und Professor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit" und der Zusatz - als Leiter einer großen und bedeutenden Unterabteilung beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung -" durch die Amtsbezeichnung Direktor und Professor bei der Bundesagentur für Arbeit" und den Zusatz - als Leiter eines großen und bedeutenden Forschungsbereiches beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung - " ersetzt.
- 4.
- In der Besoldungsgruppe B 5 werden
- a)
- nach der Amtsbezeichnung Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung" und dem Zusatz - als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist - " die Amtsbezeichnung Direktor und Professor bei der Bundesagentur für Arbeit", der Zusatz - als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung - " und der Fußnotenhinweis 4)" eingefügt und
- b)
- die Amtsbezeichnung Oberdirektor und Professor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit", der Zusatz - als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung - " und der Fußnotenhinweis 4)" gestrichen.
- 5.
- In der Besoldungsgruppe B 6 werden
- a)
- nach der Amtsbezeichnung Direktor beim Bundesverfassungsgericht" die Amtsbezeichnung Direktor und Professor bei der Bundesagentur für Arbeit", der Zusatz - als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung - " und der Fußnotenhinweis 10)" eingefügt und
- b)
- die Amtsbezeichnung Oberdirektor und Professor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit", der Zusatz - als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung - " und der Fußnotenhinweis 10)" gestrichen.
B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2897