Artikel 9 - Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (AbfVerbrGAblG k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 9 ändert mWv. 28. Juli 2007 AbfVerBrG

(1) Dieses Gesetz tritt am dritten Tag nach der Verkündung*) in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Abfallverbringungsgesetz vom 30. September 1994 (BGBl. I S. 2771), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), außer Kraft.

(2) Artikel 7 Nr. 3 tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Juli 2007.



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