Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
A | Allgemeine Gebühren | |
A.1 | Zweitschrift einer Nutzungsberechtigung | 60 |
A.2 | Änderung einer bestehenden Nutzungsberechtigung | 120 - 150 |
A.3 | Zurücknahme eines Antrags nach dem Beginn der sach- lichen Bearbeitung und vor Beendigung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung; Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit; Widerruf oder Rücknahme ei- nes Verwaltungsaktes, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat | bis zu 75 % der Gebühr für den bean- tragten Ver- waltungsakt |
A.4 | Rücknahme einer Nutzungsberechtigung, sofern der Betroffene dies zu vertreten hat | 200 - 1.500 |
B | Gebühren für die Übertragung von Wegerechten | |
B.1 | Erteilung einer Nutzungsberechtigung | 800 |
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.08.2013 | Artikel 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3154 |