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Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HanauAusbGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HanauAusbGlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 17.12.2011 BGBl. I S. 3115
Artikel 1 1. HanauAusbGlVÄndV
... vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1491) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 wird die Angabe „2011" durch die Angabe „2012" ersetzt. 2. ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 31
Artikel 1 2. HanauAusbGlVÄndV
... (BGBl. I S. 3115) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2012" durch die Wörter „Ablauf des 31. ...
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