Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Berufsausbildung für Industriekaufleute (IndKflAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1518 (Nr. 34); Geltung ab 27.07.2007
|
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 und auf Grund des § 6 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), von denen § 4 Abs. 1 und § 6 durch Artikel 232 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2007 IndKfmAusbV § 11

§ 11 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2764) wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2


Artikel 2 ändert mWv. 27. Juli 2007 IndKfmAusbErprV § 2

§ 2 der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform in der Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2775) wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 3



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Juli 2007.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed