Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften (PassGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1566 (Nr. 35); 2007 I. 2316
Geltung ab 01.11.2007, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 7 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2007 FreizügG/EU § 8, § 10

Das Freizügigkeitsgesetz/EU vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 1986), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2814, 2007 II S. 127), wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Behörden dürfen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 3 die auf dem elektronischen Speichermedium eines Dokumentes nach Absatz 1 gespeicherten biometrischen und sonstigen Daten auslesen, die benötigten biometrischen Daten beim Inhaber des Dokumentes erheben und die biometrischen Daten miteinander vergleichen. Biometrische Daten nach Satz 1 sind nur die Fingerabdrücke, das Lichtbild und die Irisbilder. Die Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung und die Meldebehörden sind befugt, Maßnahmen nach Satz 1 zu treffen, soweit sie die Echtheit des Dokumentes oder die Identität des Inhabers überprüfen dürfen. Die nach den Sätzen 1 und 3 erhobenen Daten sind unverzüglich nach Beendigung der Prüfung der Echtheit des Dokumentes oder der Identität des Inhabers zu löschen."

2.
In § 10 Abs. 1 bis 3 wird jeweils nach der Angabe „§ 8" die Angabe „Abs. 1" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 PassGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 2 EUAufhAsylRUG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 1986), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566), wird wie folgt geändert: 1. ...


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