Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1550/03; 1 BvR 2357/04; 1 BvR 603/05 - (zu § 93 Absatz 8 der Abgabenordnung) (BVerfGE20070720 k.a.Abk.)

B. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1673 (Nr. 35)
Geltung ab 28.07.2007; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung

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Entscheidung ändert mWv. 28. Juli 2007 AO

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03; 1 BvR 2357/04; 1 BvR 603/05 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 93 Absatz 8 der Abgabenordnung vom 23. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 2928), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters vom 22. September 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 2809), ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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