Eingangsformel - Abfallverbringungsbußgeldverordnung (AbfVerbrBußV)

V. v. 29.07.2007 BGBl. I S. 1761 (Nr. 36); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.05.2022 BGBl. I S. 741
Geltung ab 02.08.2007; FNA: 2129-49-1 Umweltschutz
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Eingangsformel



Auf Grund des § 18 Abs. 5 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

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Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.



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