Änderung Anlage 7 Tier-LMHV vom 17.03.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 7 Tier-LMHV, alle Änderungen durch Artikel 2 3. EULMRDVÄndV am 17. März 2016 und Änderungshistorie der Tier-LMHV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 7 Tier-LMHV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.03.2016 geltenden Fassung
Anlage 7 Tier-LMHV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.03.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 444
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 7 (zu § 10 Abs. 1) Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen


(Text neue Fassung)

Anlage 7 (zu § 10 Absatz 2) Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen *)


(Textabschnitt unverändert)

Muster (BGBl. I 2007 S. 1858)


vorherige Änderung

 



---
*) Anm. d. Red.: Folgende Änderungen wurden in den Grafiken nicht konsolidiert:

durch Artikel 2 Nr. 14 V. v. 8. März 2016 (BGBl. I S. 444):

b) Abschnitt II wird wie folgt geändert:

aa) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:

Nummer 1a (BGBl. 2016 I S. 447)


bb) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

Nummer 3 (BGBl. 2016 I S. 447)


cc) In Nummer 4 wird die Angabe 'z. B.' durch das Wort 'insbesondere' ersetzt.

c) Nach der Angabe '*) Angabe der Tierart.' wird folgende Fußnote angefügt:

'**) Zutreffendes ankreuzen.'

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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