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§ 3a - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)

§ 3a Vorlage von Schiffs- und Flugzeugmanifesten



1Wer als Verantwortlicher für ein Schiff oder Flugzeug mit diesem Lebensmittel tierischen Ursprungs oder zusammengesetzte Lebensmittel in das Inland verbringt, hat der für die Grenzkontrollstelle zuständigen Behörde auf deren Verlangen das Schiffs- oder Flugzeugmanifest zum Zwecke der Überwachung der Einhaltung des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 vorzulegen. 2Das Schiffs- oder Flugzeugmanifest ist elektronisch vorzulegen, soweit die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde dies verlangt.





 

Frühere Fassungen von § 3a LMEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.10.2017Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln
vom 27.09.2017 BGBl. I S. 3459
aktuell vorher 05.04.2017Artikel 52 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
vom 29.03.2017 BGBl. I S. 626
aktuell vorher 07.12.2011Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
vom 30.11.2011 BGBl. I S. 2399
aktuellvor 07.12.2011Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3a LMEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a LMEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 LMEV Ausnahmeregelungen (vom 03.10.2017)
... (ABl. L 77 vom 24.3.2009, S. 1) bleiben unberührt. (2) Die §§ 3 bis 8 gelten nicht für Lebensmittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6, 7, 8 und 12. Die ... für Lebensmittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 11. (3) Die §§ 3 bis 8 gelten nicht für Lebensmittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 und 9, soweit die ...
§ 20 LMEV Ordnungswidrigkeiten (vom 03.10.2017)
... 3 Satz 1 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 1a. entgegen § 3a ein Schiffs- oder Flugzeugmanifest nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 52 SchriftVG Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
...  In § 3a Satz 2 der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2011 (BGBl. I S. 1860), die zuletzt durch ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3459
Artikel 1 LMEVuaÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... die Wörter „, zusammengesetzte Lebensmittel" eingefügt. 3. In § 3a Satz 1 werden nach den Wörtern „Lebensmittel tierischen Ursprungs" die Wörter ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2399
Artikel 1 4. LMEVÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... (BGBl. I S. 1860) wird wie folgt geändert: 1. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Vorlage von Schiffs- und Flugzeugmanifesten  ... 1. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Vorlage von Schiffs- und Flugzeugmanifesten Wer als Verantwortlicher für ein ... Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt: „1a. entgegen § 3a ein Schiffs- oder Flugzeugmanifest nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der ...