Die
Milch-Güteverordnung vom 9. Juli 1980 (BGBl. I S. 878, 1081), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2170), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Abs. 1 bis 5 und in § 6a werden jeweils die Wörter § 35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter § 64 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.
- 2.
- § 2 Abs. 10 Satz 2 wird aufgehoben.
- 3.
- § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
5. die Untersuchungsergebnisse dürfen nicht in eine Berechnung eingegangen sein, die zur Anordnung
-
- a)
- der Aussetzung der Lieferung oder zur Anordnung bestimmter Anforderungen hinsichtlich der Behandlung und Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. EU Nr. L 139 S. 206, Nr. L 226 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung oder
- b)
- einer erneuten Aussetzung der Lieferung von Rohmilch aus dem Erzeugerbetrieb nach § 9 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung
geführt hat."
- 4.
- In § 7 Nr. 2 werden die Wörter einer Mitteilungs- oder Meldepflicht" durch die Wörter einer Mitteilungspflicht" ersetzt.
Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132