Änderung Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente vom 13.12.2007

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Artikel 5 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.12.2007 geltenden Fassung
Artikel 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 13.12.2007 geltenden Fassung
durch B. v. 19.02.2008 BGBl. I S. 245
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 5 Inkrafttreten


Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente nach ihrem Artikel 8 Abs. 1 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz gibt diesen Tag im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)


---
Anm. d. Red.: gemäß B. vom 19. Februar 2008 (BGBl. I S. 245) am 13. Dezember 2007 in Kraft getreten.




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