Die
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten vom
18. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2495) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 5 (Zuständigkeiten im Heer) wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter die Regimenter" durch die Angabe das Heerestruppenkommando, die Regimenter, das Ausbildungszentrum Munster" ersetzt.
- bb)
- In Satz 1 Nr. 3 werden die Wörter und das Heerestruppenkommando" gestrichen.
- b)
- In Absatz 3 Nr. 1 werden die Wörter und das Heerestruppenkommando" gestrichen.
- 2.
- In Artikel 7 (Zuständigkeiten in der Streitkräftebasis) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe Verteidigungsbezirkskommandos," gestrichen.
- 3.
- Artikel 9 (Entlassungen nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Wehrpflichtgesetzes) wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe Bundeswehrkrankenhäuser," wird die Angabe Institute des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr," eingefügt.
- b)
- Nach der Angabe Sanitätszentren," wird die Angabe Versorgungs- und Instandsetzungszentren," eingefügt.