Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (3. BRAO§ 206DVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.09.2007 BGBl. I S. 2302 (Nr. 49); Geltung ab 13.10.2007
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Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung


Artikel 1 ändert mWv. 13. Oktober 2007 BRAO§206DV Anlage 1

In der Anlage 1 zur Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2814, 2007 II S. 127) geändert worden ist, wird nach der Zeile „- in Brasilien: Advogado" die Zeile

„- in der VR China: Lü shi"

eingefügt.



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