Eingangsformel - Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung (WeinRuAromVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

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des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2, § 13 Abs. 3 Nr. 1 und 3, § 15 Nr. 2 und 3, § 16 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 18 Abs. 4, § 21 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 und Abs. 2, § 24 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und Abs. 3 Nr. 1 und 2, § 27 Abs. 2, § 33 Abs. 1 Nr. 1 und 2, dabei § 13 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 Abs. 1, § 21 Abs. 1 und § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 sowie § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 53 Abs. 1 und § 54 Abs. 1 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), von denen § 3 Abs. 2 Satz 1, § 13 Abs. 3, § 15, § 16 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 4, § 21 Abs. 1 und 2, § 24 Abs. 2 und 3, § 27 Abs. 2 sowie § 33 Abs. 1 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2007 (BGBl. I S. 753) geändert worden sind,

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des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und des § 35 Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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