Anordnung - Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums des Innern (BPräsKldgBMIAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 23.09.2007 BGBl. I S. 2314 (Nr. 49); Geltung ab 13.10.2007
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Anordnung


Anordnung ändert mWv. 13. Oktober 2007 BPräsKldgBMIAnO I.

Nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) ordne ich an:

In Abschnitt I Nr. 3 der Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums des Innern vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2511) werden nach dem Wort „Polizeivollzugsbeamten" die Wörter „in der Bundespolizei und" eingefügt.



Der Bundespräsident



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