Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive (JobPerspektiveG k.a.Abk.)

Artikel 2 Folgeänderungen


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2007 SGB III § 27

§ 27 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 28 Abs. 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 5 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.

2.
Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt:

„6. Beschäftigung, die mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a des Zweiten Buches gefördert wird."

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Zitierungen von Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 JobPerspektiveG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JobPerspektiveG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2329
Artikel 1 4. SGBIIIÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2326), wird wie folgt geändert: 1. ...


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