Artikel 4 - Verordnung zur Änderung der Post-Arbeitszeitverordnung 2003 und der Postleistungsentgeltverordnung (Post-AZV2003uaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.10.2007 BGBl. I S. 2492 (Nr. 53); Geltung ab 01.04.2008, abweichend siehe Artikel 4
|

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. April 2008 in Kraft.

(2) Artikel 3 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

(3) Artikel 3 Nr. 2 und 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

(4) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed