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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Post-Arbeitszeitverordnung 2003 und der Postleistungsentgeltverordnung (Post-AZV2003uaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.10.2007 BGBl. I S. 2492 (Nr. 53); Geltung ab 01.04.2008, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3 Änderung der Postleistungsentgeltverordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2006 PostLEntgV § 13, mWv. 1. Januar 2007 § 13

§ 13 der Postleistungsentgeltverordnung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3475) wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:

„Beamtinnen und Beamte, die die Deutsche Post AG im Jahr 2006 verlassen und nach dem Bundessonderzahlungsgesetz anspruchsberechtigt werden, erhalten für jeden Kalendermonat, in dem sie mindestens 15 Kalendertage bei der Deutschen Post AG tätig waren und Bezüge erhalten haben, für das Jahr 2006 eine anteilige Sonderzahlung in Höhe von 1/12 des Betrages nach Satz 1 oder 2."

2.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „Absatz 2 Satz 1 und 2" durch die Angabe „Absatz 2 Satz 1 bis 3" ersetzt.

b)
Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Im Jahr 2007 wird ein Leistungsentgelt nach § 1 Satz 1 nicht gezahlt."

3.
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Im Jahr 2008 wird zur Berechnung des Budgets abweichend von § 3 Abs. 2 der Betrag in Höhe von 30 Prozent des monatlichen Endgrundgehaltes der jeweiligen Besoldungsgruppe der Bundesbesoldungsordnung A bzw. des Grundgehaltes in der jeweiligen Besoldungsgruppe der Bundesbesoldungsordnung B zu Grunde gelegt. Die Höhe des Richtbetrages beträgt abweichend von § 6 Abs. 1 im Jahr 2008 50 Prozent der Sonderzahlung nach Absatz 2."

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Post-Arbeitszeitverordnung 2003 und der Postleistungsentgeltverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 Post-AZV2003uaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Post-AZV2003uaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 Post-AZV2003uaÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. April 2008 in Kraft. (2) Artikel 3 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. (3) Artikel 3 Nr. 2 und 3 tritt ... (2) Artikel 3 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. (3) Artikel 3 Nr. 2 und 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. (4) Artikel 1 tritt mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Fortführung der leistungsorientierten Entgeltregelungen für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Post AG
V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 818
Artikel 1 PostLEntgFFV Änderung der Postleistungsentgeltverordnung
... Postleistungsentgeltverordnung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3475), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2492) geändert worden ist, wird wie folgt ...