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Zitierungen von § 1 KrWaffGenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KrWaffGenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWaffGenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KrWaffGenV (vom 08.09.2026)
... oder mit dem Land in Verbindung treten und c) die Kriegswaffen in einem der in § 1 Absatz 1 genannten Staaten oder in der Ukraine, soweit sie zum Verbleib bei staatlichen Stellen der Ukraine ...
§ 3 KrWaffGenV (vom 08.09.2026)
... des Bundesgebietes eingeladen, durch das Bundesgebiet nicht durchgeführt und in einem der in § 1 Absatz 1 genannten Staaten oder in der Ukraine, soweit sie zum Verbleib bei staatlichen Stellen der Ukraine ...
§ 3a KrWaffGenV (vom 08.09.2026)
... wird eine Allgemeine Genehmigung erteilt, sofern die Kriegswaffen zum Verbleib in einem der in § 1 Absatz 1 genannten Staaten oder bei staatlichen Stellen der Ukraine bestimmt ...
§ 3b KrWaffGenV (vom 08.09.2026)
... Allgemeinen Genehmigungen nach den §§ 1 bis 3a gelten nicht für die Beförderung von Antipersonenminen oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1595
Artikel 5 AWGuaÄndV Änderung der Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
... 1998 (BGBl. I S. 59) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Für die Beförderung von ... wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Für die Beförderung von Kriegswaffen durch das Bundesgebiet wird eine ... anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bestimmt sind." 2. Nach § 1 werden die folgenden §§ 1a bis 1c eingefügt: „§ 1a  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 02.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 249
Artikel 1 2. KrWaffGenVÄndV Änderung der Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
... Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffengenehmigungsverordnung - KrWaffGenV)". 2. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „§ 1 (1) Für ... - KrWaffGenV)". 2. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „§ 1 (1) Für die Beförderung von ... 2. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „ § 1 (1) Für die Beförderung von Kriegswaffen durch das Bundesgebiet wird eine ... und Energie vorzulegen." 6. In § 2 Absatz 1 Buchstabe c wird nach „ § 1 " die Angabe „Absatz 1" ergänzt. Die Angabe „in Irland, Island, Kanada ... Stellen der Ukraine bestimmt sind," ersetzt. 7. In § 3 wird die Angabe „ §§ 1 oder 2 Absatz 1 Buchstabe c genannten Staaten" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 ... „§§ 1 oder 2 Absatz 1 Buchstabe c genannten Staaten" durch die Angabe „ § 1 Absatz 1 genannten Staaten oder in der Ukraine, soweit sie zum Verbleib bei staatlichen Stellen der Ukraine ... wird eine Allgemeine Genehmigung erteilt, sofern die Kriegswaffen zum Verbleib in einem der in § 1 Absatz 1 genannten Staaten oder bei staatlichen Stellen der Ukraine bestimmt sind. § 3b ... Ukraine bestimmt sind. § 3b Die Allgemeinen Genehmigungen nach den §§ 1 bis 3a gelten nicht für die Beförderung von Antipersonenminen oder Streumunition. ...
 
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