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Artikel 4 - Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (5. PBefRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. November 2007 BefBedV § 4

In § 4 Abs. 2 Nr. 7 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 (BGBl. I S. 230), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist, werden die Wörter „in nicht hierfür besonders gekennzeichneten Fahrzeugen und" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 4 Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 5. PBefRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. PBefRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über das erhöhte Beförderungsentgelt
V. v. 21.05.2015 BGBl. I S. 782
Artikel 1 BefBedVuEVOÄndV Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
... Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 (BGBl. I S. 230), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2569) geändert worden ist, wird die Angabe ...