Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.10.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 1 - Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV)

V. v. 22.11.2007 BGBl. I S. 2607, 2008 S. 920; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 28.09.2009 BGBl. I S. 3172
Geltung ab 29.11.2007; FNA: 2121-51-48 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
| |

§ 1 Bestimmung der nicht geringen Mengen


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die nicht geringe Menge der Stoffe im Sinne des § 6a Abs. 2a Satz 1 des Arzneimittelgesetzes ist die in der Anlage bestimmte Menge.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 1 DmMV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 DmMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DmMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Dopingmittel-Mengen-Verordnung
B. v. 27.05.2008 BGBl. I S. 920
Berichtigung BerDmMV
... Anlage zu § 1 der Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom 22. November 2007 (BGBl. I S. 2607) ist wie folgt zu ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed