Artikel 8 Aufhebung der Verordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen
(213-8)
Die Verordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 213-8, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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