(8230-25)
Die
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-25, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel
21 des Gesetzes vom
26. März 2007 (BGBl. I S. 378), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird die Angabe der Richtlinie des Rates der EG vom 15. September 1986 über die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin (86/457/EWG)" durch die Angabe nach Artikel 28 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18)" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 Buchstabe c werden nach dem Wort Gesundheitswesens" ein Komma und die Wörter die sich mit Allgemeinmedizin befassen" eingefügt.
- 2.
- In § 31 Abs. 5 werden die Wörter der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" durch die Wörter Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben," und die Angabe Artikels 60 des EWG-Vertrages" durch die Angabe Artikels 50 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft oder des Artikels 37 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" ersetzt.
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874