Gesetz über die Aufhebung des Freihafens Bremen (FrHfBremGrAufG k.a.Abk.)

G. v. 06.12.2007 BGBl. I S. 2806 (Nr. 62); Geltung ab 01.01.2008
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Eingangsformel
§ 1
§ 2

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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§ 1



Der Freihafen Bremen wird aufgehoben.

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§ 2


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2008 FrHfBremGrÄndG

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Grenze des Freihafens Bremen vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1761), geändert durch die Verordnung vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2494), außer Kraft.



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