Artikel 3 - Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG)

G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2830 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.06.2008 BGBl. I S. 1074
Geltung ab 18.12.2007, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 3 Gesetz über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2008 HKEntschG

gesamter Text siehe Heimkehrerentschädigungsgesetz

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Zitierungen von Artikel 3 HKStAufhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 HKStAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HKStAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 HKStAufhG Inkrafttreten (vom 01.07.2008)
... 1 Nr. 2, 3 Buchstabe a bis d, Nr. 5, 6 sowie 7 tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Das Gesetz im Übrigen tritt am Tag nach der Verkündung ...


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