Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (2. PflVGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2833 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932
Geltung ab 18.12.2007, abweichend siehe Artikel 9
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Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. Dezember 2007 VAG § 7b, § 13a

Das Versicherungsaufsichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), wird wie folgt geändert:

1.
In § 7b Abs. 3 Satz 3 wird nach der Angabe „§ 3a" die Angabe „Abs. 1" eingefügt.

2.
In § 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 werden nach dem Wort „Vertragsstaat" die Wörter „; abweichend hiervon ist bei einem Fahrzeug, das von einem Mitglied- oder Vertragsstaat in einen anderen überführt wird, während eines Zeitraums von 30 Tagen nach Abnahme des Fahrzeugs durch den Käufer der Bestimmungsmitglied- oder Bestimmungsvertragsstaat als der Mitglied- oder Vertragsstaat anzusehen, in dem das Risiko belegen ist" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. PflVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. PflVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 15 InvÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2833) geändert worden ist, werden nach der ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 13a VAG Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr (vom 18.12.2007)
... bezieht. --- Anm. d. Red.: zweiter Halbsatz angefügt durch Artikel 2 Nr. 2 G. v. 10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2833), allerdings findet sich das dort genannte Wort ...


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