Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Tierärzteordnung (1. BTÄOAnlÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.12.2007 BGBl. I S. 2882 (Nr. 64); Geltung ab 20.12.2007
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Abs. 1a Satz 4 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193), § 4 Abs. 1a Satz 4 neu gefasst durch Artikel 36 Nr. 2 Buchstabe b des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686), verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 (ABl. EU Nr. L 255 S. 22), die durch die Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich der Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens (ABl. EU Nr. L 363 S. 141) geändert worden ist.



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