Artikel 5 - Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (2. FVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 AO § 6, § 244

Die Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2332), wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Abs. 2 Nr. 4 werden vor dem Wort „die" die Wörter „die Bundesfinanzdirektionen" und anschließend ein Komma eingefügt.

2.
§ 244 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 6 werden die Wörter „Oberfinanzdirektion Nürnberg" durch die Wörter „Bundesfinanzdirektion Nord" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1, 2 und 3 zweiter Halbsatz wird jeweils das Wort „Oberfinanzdirektion" durch das Wort „Bundesfinanzdirektion" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 2. FVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 14 JStG 2008 Änderung der Abgabenordnung
... vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897), wird wie folgt geändert: 1. ...


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