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Artikel 10 - Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts (BVGuSozEntsRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 10 Aufhebung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen


Artikel 10 ändert mWv. 21. Dezember 2007 UBG

Das Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 1964 (BGBl. I S. 218) wird aufgehoben.

 
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