§ 1 - Postbankleistungsentgeltverordnung (PBLEntgV)

V. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2938 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2867
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 900-10-4-41 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 1 Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte


§ 1 hat 3 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Bank AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung V. v. 24. Juni 2020 BGBl. I S. 1532 m.W.v. 4. Juli 2020

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Frühere Fassungen von § 1 PBLEntgV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.07.2020Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
vom 24.06.2020 BGBl. I S. 1532
aktuell vorher 12.12.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung und der Postbankarbeitszeitverordnung
vom 28.11.2018 BGBl. I S. 2271
aktuell vorher 09.10.2013Artikel 2 PNU-Prämien- und -zulagenverordnung (PNUPZV)
vom 30.09.2013 BGBl. I S. 3737
aktuellvor 09.10.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 PBLEntgV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PBLEntgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PBLEntgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PBLEntgV Leistungsentgelt (vom 01.02.2015)
... Das Leistungsentgelt nach § 1 wird als Jahresbetrag für erzielte Leistungen im abgelaufenen Kalenderjahr gewährt. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

PNU-Prämien- und -zulagenverordnung (PNUPZV)
V. v. 30.09.2013 BGBl. I S. 3737
Artikel 2 PNUPZV Änderung von Verordnungen
... (BGBl. I S. 1702) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 9 Absatz 7 wird wie folgt gefasst:  ...

Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung und der Postbankarbeitszeitverordnung
V. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2271
Artikel 1 PostbankLEntgVuaÄndV Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
... gefasst: „Postbankleistungsentgeltverordnung (PBLEntgV)". 2. In § 1 werden die Wörter „Deutschen Postbank" durch die Wörter „DB Privat- und ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
V. v. 24.06.2020 BGBl. I S. 1532
Artikel 1 2. PBLEntgVÄndV Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
... 2018 (BGBl. I S. 2271) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „DB Privat- und Firmenkundenbank" durch die Wörter ...


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