Der diesem Gesetz beigefügte, nach §
8 Abs. 1 Satz 1 des
ERP-Verwaltungsgesetzes vom 29. Juni 2007 *) (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 363.000.000
- Euro
festgestellt.
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- *)
- Anm. d. Red.: richtig wäre "vom 26. Juni 2007"