Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 5 - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMÜG k.a.Abk.)

Artikel 7 G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984, 2997 (Nr. 66); aufgehoben durch Artikel 13 Abs. 13 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579, 2246
Geltung ab 01.01.2009, abweichend § 9 ab 01.01.2008; FNA: 827-19 Organisationsrecht
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§ 5 Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung



Bis zum Ablauf der am 1. Januar 2008 laufenden Wahlperiode richtet sich die Bildung der Selbstverwaltungsorgane des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung nach den §§ 6 und 7.



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