§ 5 Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Bis zum Ablauf der am 1. Januar 2008 laufenden Wahlperiode richtet sich die Bildung der Selbstverwaltungsorgane des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung nach den §§ 6 und 7.