Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Zollverordnung (2. ZollVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 3002 (Nr. 66); Geltung ab 01.01.2008
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Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 17 Abs. 3 und § 28 Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), die durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden sind, sowie

-
des § 382 Abs. 4 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866)

verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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