Die
Arzneimittelverschreibungsverordnung vom
21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), zuletzt geändert durch die Verordnung vom
18. Juli 2007 (BGBl. I S. 1427), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 7 wird das Wort Anforderung" jeweils durch das Wort Verschreibung" und das Wort Anforderungen" durch das Wort Verschreibungen" ersetzt.
- b)
- Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 angefügt:
(8) Ist die Verschreibung für ein Krankenhaus bestimmt, kann sie auch ausschließlich mit Hilfe eines Telefaxgerätes übermittelt werden."
- 2.
- Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Folgende Positionen werden gestrichen:
Biguanide
- -
- zur Diabetesbehandlung - ",
Guanidine, einfach substituierte
- -
- zur Behandlung des Diabetes mellitus - ",
Wachstumshormone".
- b)
- Folgende Positionen werden in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
Abatacept",
Betain",
Darunavir",
Dirlotapid
- -
- zur Anwendung bei Tieren - ",
Fesoterodin",
Lenalidomid",
Mecasermin",
Melatonin",
Metformin",
Paliperidon",
Rufinamid",
Sitagliptin",
Somatropin",
Telbivudin",
Zubereitung aus
Florfenicol
und
Flunixin
- -
- zur Anwendung bei Tieren".
- c)
- In der Position
Phenylpropanolamin
- -
- zur Behandlung des ernährungsbedingten Übergewichts -
- -
- zur Anwendung bei Hunden - "
wird das Wort Hunden" durch das Wort Tieren" ersetzt.
- d)
- In den Positionen
Aglepriston - zur Anwendung bei Hunden - ", Altrenogest - zur Anwendung bei Pferden - ", Closantel - zur Anwendung bei Rindern und Schafen - ", Escherichia coli, lebend - zur oralen Anwendung beim Kalb - ", Firocoxib - zur Anwendung bei Hunden - ", Halofuginon - zur Anwendung beim Rind - ", Hemoglobinglutamer - zur Anwendung beim Hund - ", Insulin(vom Schwein)-Zink-Injektionssuspension, kristallin - zur Anwendung bei Hunden - ", Lecirelin - zur Anwendung bei Rindern und Kaninchen - ", Nimesulid - zur Anwendung beim Hund - ", Nitenpyram - zur Anwendung beim Hund und bei der Katze - ", Pimobendan - zur Anwendung beim Hund - ", Pirlimycin - zur Anwendung beim Rind - ", Resocortol und seine Ester - zur Anwendung beim Hund - ", Tepoxalin - zur Anwendung beim Hund - ", Tolfenaminsäure - zur Anwendung bei Hunden und Katzen - ", Tulathromycin - zur Anwendung bei Rindern und Schweinen - " und Vedaprofen - zur Anwendung bei Pferden und Hunden - "
wird jeweils der mit den Wörtern - zur Anwendung" beginnende Zusatz durch den Zusatz - zur Anwendung bei Tieren - " ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2977