Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2005 aufgehoben

§ 1 - Agrarstatistik-Umweltberichterstattungsverordnung 2004 (AgrStatUBV 2004)

V. v. 13.10.2003 BGBl. I S. 1994; aufgehoben durch § 3 V. v. 13.10.2003 BGBl. I S. 1994
Geltung ab 18.10.2003 bis 31.12.2005; FNA: 7860-9-2 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 1 Bodennutzungshaupterhebung



(1) Im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung werden über die in § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Agrarstatistikgesetzes genannten Merkmale hinaus im Jahr 2004 Merkmale über die Bodenbearbeitung erhoben.

(2) Erhebungsmerkmale sind die Verfahren der Bodenbearbeitung nach Pflanzenarten oder Pflanzengruppen des Ackerlandes jeweils nach der Fläche.

(3) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 2 ist der Zeitraum von Juni 2002 bis Mai 2004.



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