Artikel 19 - Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)

Artikel 19 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung


Artikel 19 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2007 2. BMeldDÜV § 5c

§ 5c der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2312) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 8 werden folgende Nummern 9 und 10 eingefügt:

„9. Tag des Ein- und Auszugs 1301, 1306,

10.
Übermittlungssperren 1801,".

b)
Die bisherigen Nummern 9 und 10 werden die Nummern 11 und 12.

2.
Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Die Daten nach Satz 1 Nr. 9 und 10 sind zu übermitteln, sobald die technischen Voraussetzungen für die Übermittlung geschaffen worden sind, spätestens jedoch ab dem 1. September 2008."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 19 JStG 2008

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 JStG 2008 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2008 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Steuerbürokratieabbaugesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 StBürokratAbG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) geändert worden ist, in der jeweils ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2933
Artikel 11 2. SGBIVuaÄndG Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150), wird wie folgt geändert: 1. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed