Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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- Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 (ABl. EU Nr. L 261 S. 24) über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln.