Artikel 13a - Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze (BPolGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 13a Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes


Artikel 13a ändert mWv. 1. März 2008 3. BPolGÄndG Artikel 1

Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vom 22. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3214) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 werden jeweils die Wörter „der Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „der in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmten Bundespolizeibehörde" und jeweils die Wörter „die Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

2.
In Nummer 3 werden die Wörter „die Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.



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