Das
Haushaltsgesetz 2007 vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3346) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 wird die Zahl 270.500.000.000" durch die Zahl 272.270.000.000" ersetzt.
- 2.
- In § 2 Abs. 1 wird die Zahl 19.580.000.000" durch die Zahl 14.433.000.000" ersetzt.