Artikel 3 - Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)

Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 SGB II § 7

§ 7 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3245) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird nach dem Wort „haben" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

2.
In Nummer 2 wird der Punkt durch das Wort „oder" ersetzt.

3.
Folgende Nummer 3 wird angefügt:

„3. die eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund von § 10 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben."

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Zitierungen von Artikel 3 22. BAföGÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 22. BAföGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 22. BAföGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094
Bekanntmachung SGBIINB
... Dezember 2007 (BGBl. I S. 3245), 26. den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3254), 27. den am 1. Januar 2008 in ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 2 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3254), wird wie folgt geändert: 1. ...


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