Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften (2. FPersRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Aufhebung von Bundesrecht


Artikel 3 ändert mWv. 31. Januar 2008 EGKontrollRV

Die Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr vom 6. Juni 1990 (BGBl. I S. 1003), zuletzt geändert durch Artikel 471 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird aufgehoben.



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