Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (14. BedGgstVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.




---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Februar 2008.

 
Anzeige