Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 1 Gesetz zu interessenvertretungsrechtlichen Übergangsregelungen anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BPolGÄndGÜRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolGÄndGÜRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BPolGÄndGÜRG Bundespolizeidirektionen und Bundespolizeiakademie
... (2) Die in Absatz 1 genannten bisherigen Personalräte bleiben bis zur Neuwahl nach § 1 , längstens jedoch bis zum 31. Mai 2009, im Amt. Gleiches gilt für diejenigen ...
§ 3 BPolGÄndGÜRG Bundespolizeipräsidium
... wahrgenommen. Der Bundespolizeihauptpersonalrat bleibt bis zur Neuwahl nach § 1 , längstens jedoch bis zum 31. Mai 2009, im Amt.  ...
§ 4 BPolGÄndGÜRG Jugend- und Auszubildendenvertretungen
... §§ 1 bis 3 gelten für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen mit der Maßgabe ...
Anzeige