§ 1 Zweck
Für den Zweck einer gerechten Verteilung der Steuern, einer planvollen Gestaltung der Bodennutzung und einer Verbesserung der Beleihungsunterlagen wird eine Bodenschätzung für die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen des Reichsgebiets durchgeführt.
interne Verweise§ 3 BodSchätzG Leitung ... ihre spätere Ausdehnung auf andere als landwirtschaftlich nutzbare Flächen (§ 1 ...
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