In Anlage
II zu §
9 der
Beschussverordnung vom
13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) werden in der Unterschrift zu Abbildung 9 jeweils die Wörter dem Werkstattzentrum des Bundespolizeipräsidiums West" durch die Angabe der in der Rechtsverordnung nach §
58 Abs. 1 des
Bundespolizeigesetzes bestimmten Bundespolizeibehörde" ersetzt.