§ 3 - Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)

V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 28 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.03.2008; FNA: 13-7-2-4 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 BPolZV

Diese Verordnung tritt am 1. März 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden vom 28. Juni 2005 (BGBl. I S. 1870) außer Kraft.

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Zitierungen von § 3 BPolZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BPolZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 4. BPolZVÄndV Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden
... eingefügt. bb) In Nummer 1 Buchstabe a werden nach der Angabe „ § 3 Abs. 2 Satz 5 ," die Wörter „§ 28 Absatz 2 Nummer 3 und 4," eingefügt.  ...


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